Art. 4 KI-Kompetenz
Pflicht, ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sicherzustellen.
Erklärung
Artikel 4 EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei allen Personen zu sorgen, die mit KI-Systemen arbeiten. Maßstab sind Vorkenntnisse, Einsatzkontext und betroffene Personengruppen. In der Praxis läuft die Pflicht auch unter dem Namen KI-Schulungspflicht nach KI-VO. Ein Nachweis über Inhalte, Teilnehmende und Ergebnisse ist praktisch unverzichtbar.
Dazu passend: KI-Kompetenz für Führungskräfte.
Verwandte Begriffe
